BGM
Der Mensch zählt. Aktiv gestalten statt durchhalten!
Betriebliche Gesundheitsförderung / Management
Gesunde und motivierte Beschäftigte sind das wichtigste Gut für jedes Unternehmen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement kann über vielfältige Angebote rund um eine gesunde und wertschätzende Führung, Gesundheitstage, Ernährungsseminare und sportliche Aktivitäten wichtige Anreize setzen und so helfen, den Herausforderungen des Arbeitsalltages adäquat zu begegnen.
Durchschnittlich 40 Stunden, also fast ein Viertel der gesamten Wochenzeit verbringen Personen bei der Arbeit. Genug Zeit, damit schlechte Arbeitsbedingungen einen nachhaltigen, negativen Einfluss auf das innere Gleichgewicht eines Menschen haben können. Die Anzahl von Krankschreibungen wegen psychischer Belastung, ausgelöst durch ungünstige Arbeitsbedingungen nimmt zu. 85 % der Beschäftigten im Unternehmen haben keine oder nur eine geringe Bindung zu ihrem Unternehmen, so die Gallup Studie von 2018.
Zur Analyse der betrieblichen Gesundheitsförderung empfiehlt sich die psychische Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft ein BGM zu etablieren, welches sich an den Bedürfnissen der Mitarbeiter orientiert. Mit wirksamen Maßnahmen können dauerhafte Fehlbelastungen und somit hohe Fehlzeiten vermieden werden. Wenn Ihnen eine nachhaltige Gesundheitsförderung der Beschäftigten am Herzen liegt, kann die psychische Gefährdungsanalyse auch gleich als Ausgangspunkt für die Gestaltung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements und somit für die Personalentwicklung werden.
Machen Sie sich den Nutzen eines Gesundheitsmanagementes bewusst durch:
Der langfristige Ausfall von Mitarbeitern durch Krankheit birgt ein großes unternehmerisches Risiko. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hilft Ihnen dabei, qualifizierte Fachkräfte mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und Erfahrungen im Unternehmen nicht zu verlieren. Das BEM ist gesetzlich verpflichtend nach § 167 SGB IX, was unabhängig von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens ist. BEM bietet Ihnen viele Möglichkeiten, um leistungseingeschränkte Mitarbeiter wieder an ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückzuführen.
Reduzieren Sie Ihre Personalkosten und geben Sie die gesamte BEM-Fallberatung an uns, als externen Berater, ab. Ihre innerbetrieblichen Akteure werden gezielt und bei Bedarf in den Prozess einbezogen, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten verringert. Zudem haben Sie, durch die Nutzung unserer externen BEM-Koordination, die Möglichkeit, sich voll und ganz auf Ihre unternehmerischen Aufgaben zu konzentrieren. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, was die Akzeptanz der Maßnahme bei Ihren Mitarbeitern deutlich erhöht. Sie fördern außerdem die Identifikation Ihrer Belegschaft mit Ihrem Unternehmen und profitieren als Arbeitgeber von einem Imagegewinn.
Unsere Beratung zur Implementierung oder einer Überprüfung und Verbesserung Ihres BEM bezieht sich auf:
- Die Strukturen, z.B. die Koordination des BEM-Prozesses und ggf. (bei größeren Unternehmen die Zusammensetzung und Zusammenarbeit im „BEM-Team“.)
- Unterstützung bei Betriebsvereinbarungen zum BEM.
- Die mündliche und schriftliche Kommunikation zwischen allen Beteiligten unter Berücksichtigung des Datenschutzes: BEM-Akte, Datenschutz- und Einverständniserklärungen, Einladungsschreiben und Formulare für die Dokumentation.
- Den BEM-Prozess vom Einladungsschreiben über Erst- und Folgegespräche, Fallbesprechungen, Arbeitsversuche bis zum Abschluss und ggf. zur Evaluation umgesetzter Maßnahmen.
- Dokumentation der Situationsanalyse nach den TOP-Prinzip: technisch, organisatorisch und persönlich.
- Die Bandbreite denkbarer Maßnahmen der Eingliederung und deren mögliche Finanzierung durch öffentliche Träger, in Verbindung mit der Reha-Beratung (siehe nachstehenden separaten Punkt).
- Eine erfolgreiche Gesprächsführung durch eine zielgerechte Kommunikation, sowie den Schutz der Gesprächsführer vor emotionalen Überlastungen durch Resilienz-Trainings.
- Die Möglichkeit, eine Gefährdungsbeurteilung direkt nach der Maßnahme durchzuführen. So ist die Gesetzeskonformität gegeben.
Wir beraten Sie hinsichtlich eines effizienten, rechtssicheren Vorgehens und übernehmen gegebenenfalls, als Ihr externer Partner, abgestimmte Prozesse. Möglich ist auch die Übernahme von BEM-Gesprächen, als BEM-Interimsmanager bei gleichzeitigem Aufbau der betrieblichen Strukturen und Kompetenzen, sowie ein BEM Training aller Verantwortlichen.
Dann kontaktieren Sie uns!
Seit dem 30. Dezember 2016 ist das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft, dessen Umsetzung bis 1. Januar 2020 schrittweise erfolgen soll. Dieses Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Mit der Einführung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entfallen die bisherigen, gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Nunmehr wird es nur noch einen Antrag für alle Leistungen geben und nur einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsangebot in einem Teilhabeplan leiten wird. Mit dem Wegfall der Servicestellen hat der Gesetzgeber die Antragstellung zur medizinischen, sowie zur betrieblichen Rehabilitation dem Arbeitgeber zugeschrieben.
SGB IX § 167 (2): Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger hinzugezogen!
Durch den klaren Auftrag zur Prävention im §167 SGB IX ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Anträge bei dem zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen!
Betroffene haben die Möglichkeit, einen Berater oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen!
Wo unterstützt der bertiebliche Reha-Berater:
- Im betrieblichen Gesundheitsschutz: Unterstützend im Zusammenspiel aller Beteiligten im Betrieb, sowie um die gesetzlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche, betriebliche Politik der Prävention und des Gesundheitsschutzes zu gewährleisten.
- Antragsverfahren beim richtigen Rehabilitationsträger: Beschäftigte und Arbeitgeber kompetent im Antragsverfahren zu beraten und zu unterstützen, sowie in der Dokumentation und im besonderen Datenschutz Hilfestellung zu geben.
- Beratungssituationen im betrieblichen Alltag: Möglichkeiten und Kostenförderung zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes, in Verbindung mit den inner- und außerbetrieblichen Instanzen aufzuzeigen. Bei mehreren Rehabilitationsträgern die Teilnahme am Teilhabeplanverfahren zu gewährleisten, um die Belange des Betroffenen und des Arbeitgebers zu vertreten.
- Blick auf die psychische Belastung des Betroffenen: Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen erkennen und durch Einzelcoachings minimieren. Stressmanagement und Burn-out-Prävention sind ebenso wichtig, wie ein vertrauensvoller Umgang mit den Betroffenen.
Lassen Sie sich durch uns, als neutralen, betrieblichen Reha-Berater unterstützen. Wir kennen uns in den Sozialgesetzbüchern und bei den Rehabilitationsträgern bestens aus!
Schwerbehinderte, gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen eine besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten besondere rechtliche Bestimmungen. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, was die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Unternehmen und der Arbeitgeber kennen sollten.
- Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten zum Thema Behinderung
- Neuerungen im Bereich Prävention und Inklusion
- Rechte der schwerbehinderten Menschen
- Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers
- Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Schwerbehindertenvertretung
- Beteiligungsrechte und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Kooperation mit betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren
- Behindertengerechte und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen | Unterstützung durch externe Partner
- Überblick über die Antragstellung | Gleichstellung
- Widerspruchsverfahren und deren Formulierungsvorschläge
- Kündigungsschutzverfahren | Kündigungsarten
- Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX
- Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines gesundheits-, behinderungs- und altersgerechten Arbeitsplatzes
- Überblick über alle 12 Sozialgesetzbücher SGB I – XII
- Aufbau und Verlauf von Beratungs- und Verhandlungsgesprächen
- Umgang mit Konflikten und schwierigen Gesprächssituationen
- Grundlagen der Kommunikation | Präsentationen | Vorträge
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit für Interessenvertretungen
- Büromanagement und Datenschutz für Interessenvertretungen
Stellen Sie sich Ihre Klausurtagungen und Seminare bedarfsgerecht zusammen!
Menschen mit einer hohen, seelischen Widerstandsfähigkeit / Resilienz (lat.abprallen) besitzen eine Stehaufmännchen-Mentalität. Sie zeichnen sich durch eine hohe, seelische Widerstandskraft gegen Rückschläge, Misserfolge und Lebenskrisen aus; ja, sie gehen sogar oftmals noch gestärkt aus ihnen hervor. Resilienz kann mehr oder weniger angeboren/anerzogen sein, ist aber auch erlernbar. Negative Lebenssituationen, wie Konflikte, Trennung/Scheidung, Niederlagen, Entlassung oder auch traumatische Erfahrungen können einen Menschen aus seiner Bahn werfen.
Lernen Sie, wie schwierige Situationen leichter bewältigt werden können und wie man auch bei Druck einen kühlen Kopf bewahrt.
Wir zeigen Ihnen, was resiliente Menschen ausmacht und welche Bewältigungsstrategien möglich sein könnten:
- Akzeptanz der Krise
- Optimismus
- Verantwortungsübernahme
- Lösungsorientierung
- Zukunftsplanung
- Opferrolle verlassen
- Netzwerkorientierung
Erfahren Sie in unseren Trainings alles über den Erwerb und die Ziele der seelischen Widerstandskraft. Wir arbeiten mit Ihnen an Ihrem individuellen, dynamischen Anpassungs-/ und Entwicklungsprozess.
Was Sie erwartet:
- Verstehen, was Sie resilient macht
- Sich selbst bewusst werden, welche inneren Ressourcen Sie haben
- Techniken zur Resilienzförderung
- Neues und Hilfreiches in den Alltag integrieren
Wir erarbeiten und entwickeln mit Ihnen Ihr eigenes Resilienzkonzept für Ihre innere Widerstandskraft!
Im heutigen Alltag sind unsere mentalen Anforderungen gestiegen und wir sind einer unendlichen Informationsflut ausgeliefert. Wir sollen am besten multitaskingfähig sein und sind durch Smartphones und Computer einer ständigen Erreichbarkeit ausgesetzt, sowohl in unserem Lebens- als auch Arbeitsalltag. Der Slogan: Samstags gehören Vati und Mutti mir – gehört der Vergangenheit an.
Müssen wir jeder Rolle gerecht werden? Dazu kommt, dass wir uns oftmals viel zu wenig bewegen, uns schlecht oder unregelmäßig ernähren und vielleicht auch schon die ersten Ausfallerscheinungen auf körperlicher oder seelischer Ebene erleben.
Sie lernen sich selbst und Ihre eigenen Hindernisse besser kennen. Sie stärken Ihre Selbstverantwortung, Ihr Selbstbewusstsein, Ihren Selbstwert, Ihre Selbstwirksamkeit und erleben so viele positive Gefühle wie z.B. Zufriedenheit und Glück.
Kommen Sie raus aus Ihrem Hamsterrad und erlernen Sie die Methoden, die Ihnen dabei helfen, Ihre Lebens-Balance (wieder) zu finden und zu erhalten!
Alles in unserem Leben funktioniert am besten in einem Zustand der Gleichgewichtung. Das betrifft vor allem auch den Ausgleich zwischen unserer Arbeit und unserem Privatleben, was als Work-Life-Balance bezeichnet wird. Körper, Geist und Seele müssen im Gleichgewicht stehen, um ein glückliches und zufriedenes Leben zu führen. Nur, wie schaffen wir das?
- Klare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit ziehen.
- Zeit für sich einplanen, z.B. Familie, Hobbys, Freunde etc.
- Arbeit sollte Spaß machen und nicht Kräfte rauben.
- Sich ausklinken und nicht immer erreichbar sein.
- Ein angemessenes Maß an Bewegung bringt erst eine optimale Leistungsfähigkeit.
- Ein tägliches Glücksgefühl verschaffen -Vorfreude und Dankbarkeit sind zwei Unterstützer für eine gesunde Work-Life-Balance.
Es ist oft leicht sich dazu verleiten zu lassen, mehr zu arbeiten und sich so selbst zu vernachlässigen. Mit vielen kleinen Veränderungen schafft man schon die Herstellung einer positiven Work-Life-Balance. Ein Ausgleich im Privatleben macht deutlich zufriedener, was sich positiv auf unsere körperliche und psychische Gesundheit und so auf die Arbeitsleistung auswirkt.
Finden Sie mit uns Ihre Work-Life-Balance für Ihren stressfreien Alltag!
Das oberste Ziel im betrieblichen Gesundheitsmanagement ist die Gesunderhaltung der Belegschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, spielt das Thema Bewegung eine bedeutende Rolle, denn nur wer fit ist, kann auch Topleistungen erbringen. Körperliche Betätigung trägt zudem auch wesentlich zum psychischen Wohlbefinden bei. Nur wer psychisch und physisch wohlauf ist, fühlt sich auch am Arbeitsplatz wohl in seiner Haut. Mit Hilfe von betrieblichen Sportmaßnahmen schafft man also Corporate Identity durch Corporate Activity.
Aktiv gestalten statt durchhalten:
- Das Erlernen von Entspannungstechniken
- Herz-Kreislauf-Training
- Rückenschule
- Seminare/Workshops über gesunde Ernährung
- Body-Workout-Programme
- Firmenläufe oder Schrittzähler-Challenges können weitere Anreize setzen sportlich aktiv zu werden.
Gemeinsames Joggen oder eine Rückengymnastik kann man nach der Arbeit nahezu überall ausüben und es fördert auch noch die Arbeitsgemeinschaft.
Ungünstige Arbeitsbedingungen sind für immer mehr Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich. Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Unternehmen heraus, welche Arbeitsbedingungen einen förderlichen Einfluss auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten haben – und welche eher nicht. Alle Arbeitgeber, unabhängig der Mitarbeiterzahl, sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine Beurteilung der arbeitsbedingten psychischen Belastung durchzuführen (§ 5f. ArbSchG).
Die Umsetzung der Pflicht wird von den Gewerbeaufsichten kontrolliert.
- Jedes Unternehmen ist anders und besonders, deshalb sollte auch eine Befragung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) individuell sein.
- Methoden der PGB können sein: Mitarbeiterbefragungen durch Workshops, Coachings, Interviews, Arbeitsplatzbegehungen etc.
- Die beste Erhebung ist nur dann hilfreich, wenn aus den Ergebnissen die richtigen Schlüsse gezogen werden.
- Wir fragen Mitarbeiter nur so viel, wie nötig, aber auch so wenig, wie möglich und garantiert nur zu Themen, die sie oder ihn auch wirklich betreffen.
- Wir dokumentieren die Ursachendetails und sprechen zielorientiert Handlungsempfehlungen aus.
- Auf dieser Basis erhalten Sie konkrete Verbesserungsansätze und Maßnahmenvorschläge für alle Zielgruppen in Ihrem Unternehmen.
- Mitarbeiterbefragungen für Großunternehmen führen wir mit externen Partnern durch.
Unsere Unterstützung reicht von einem eintägigen Strategieworkshop, über mehrtägige Qualifizierungen Ihrer internen Akteure, bis zur kompletten Abwicklung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin!
Unsere Ernährungsinformation umfasst die Weiterbildung für Menschen, die persönlich an einer Gesundheitsförderung interessiert sind. Die Inhalte werden regelmäßig dem aktuellen, wissenschaftlichen Stand angepasst und vernetzen Theorie, Praxis und Beratung. Ziel ist es, Menschen durch Ernährungssensibilität bessere Berufs- und Lebensperspektiven zu eröffnen. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, selbst aktive Gesundheitsförderung zu betreiben und auch andere Menschen (Mitarbeiter, Kollegen oder Familienangehörige) zu mehr Lebensqualität zu motivieren und anzuleiten.
Was erwartet Sie:
- Sie erfahren, wie Sie Gesundheit und Wohlbefinden selbst gestalten können
- Sie profitieren für Ihr privates und berufliches Leben
- Sie können Ihre Lebenssituation selbst verbessern
- Sie lernen, sich und andere (z.B. Mitarbeiter) zu motivieren
- Die Inhalte werden auf Sie persönlich und Ihre Ziele zugeschnitten
- Wie kann ich jeden Tag etwas Gesundheitsförderliches tun, ohne dabei viel Zeit zu investieren
- Welche Möglichkeiten der gesundheitsförderlichen Maßnahmen gibt es und was bewirkt eine Umstellung
- Warum Bewegung bzw Sport und eine ausgewogene Ernährung so wichtig sind
Sprechen Sie uns zu diesem Thema an. Unsere Kooperationspartner unterstützen Sie gerne!
Ihr Nutzen im Gesundheitsmanagement....
- Fehlzeiten minimieren
- Kostensenkung
- Vertrauensaufbau
- Emotionale Bindung aufbauen
- Motivation steigern
- Führung verbessern
- Gesundheit erhalten und fördern
- Schwächere integrieren
- Unternehmensimage fördern
- Gesetzeskonformität
- Gesundheitskultur harmonisiert mit den Unternehmenszielen
Die Studie 'Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention' (Initiative Gesundheit & Arbeit, IGA-Report 13, 2008)
zeigte bereits, dass sich für jeden in die Gesundheitsförderung investierten Euro zwei bis fünf Euro an anderer Stelle indirekt einsparen lassen.
Hinzu kommt, dass der Staat eine betriebliche Gesundheitsförderung zusätzlich unterstützt.
Je Arbeitnehmer erhält Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500 Euro pro Jahr,
zusätzlich zu Lohn und Gehalt, steuerfrei (EStG § 3 Nr. 34). Ob die Maßnahmen intern oder extern durchgeführt werden, spielt dabei keine Rolle.
Durch eine abgestimmte Gesundheitsförderung schaffen Sie eine Energiequelle für alle Beschäftigten und steigern gleichzeitig Ihr attraktives Unternehmensimage, sowie den Benefit. Der ‚Return of Invest‘ ist Ihnen sicher!